VORTEILScard <26 in Deutschland, Österreich und Schweiz

VORTEILScard <26

Für alle unter 26 (= bis einen Tag vor dem 26. Geburtstag) gibt es die ÖBB VORTEILScard <26. Sie kostet 19,90 Euro und gilt ein Jahr ab Ausstellung.

Bis zu 50 % Ermässigung gelten in allen Zügen der ÖBB sowie vieler Privatbahnen (mit Ausnahme der Zahnradbahnen und Sonderverkehre).

Bei der Erstbestellung benötigen Sie ein Foto und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Den Bestellschein erhalten Sie an einer Personenkasse.

Jugendkarte

Die VORTEILScard ist eine Kundenkarte der Österreichischen Bundesbahnen. Sie ist, auf den Eisenbahnverkehr bezogen, mit der BahnCard der Deutschen Bahn AG und dem Halbtax der SBB vergleichbar. Sie ist zu gleichen Konditionen in beiden Wagenklassen gültig. Insgesamt besitzen über ~1,5 Millionen Kunden der ÖBB eine Vorteilscard.

Die VORTEILScard ist jeweils 1 Jahr gültig und gewährt zwischen 45 und 50 % Rabatt auf Fahrkarten der ÖBB sowie 25 % Rabatt auf internationalen Routen. Sie wird derzeit (Juni 2012) in acht Kategorien angeboten:
Kategorie Preis Bemerkung
Classic: 99,90 €
Familie: 19,90 € Kinder bis 14 Jahre reisen kostenlos mit einem Elternteil
Jugend <26: 19,90 € Nur für unter 26-Jährige
Senior: 26,90 € für Frauen und Männer über 60 Jahren
Bundesheer: kostenlos siehe unten
Blind: 18,90 €
Spezial: 19,90 € für Menschen mit einer Beeinträchtigung
Schwerkriegsbeschädigt: kostenlos nach Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 % gemindert


Kooperationen

Der Jugend gehört die Zukunft. Um Ihr den Weg dorthin so günstig und leicht wie möglich zu gestalten, kooperieren die ÖBB im Bereich der VORTEILScard <26 mit den regionalen Jugendkarten der Länder Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg.
Alle InhaberInnen einer VORTEILScard <26, deren angegebener Wohnsitz in Oberösterreich, Niederösterreich oder Salzburg ist, erhalten somit automatisch eine VORTEILScard <26 inklusive der jeweiligen Jugendkarte. Mit der doppelt ausgezeichneten VORTEILScard 26 können in diesen Bundesländern zahlreiche Vergünstigungen der diesbezüglichen Jugendkarten in Anspruch genommen werden.

Österreichisches Bundesheer & Zivildienst – ÖBB

CUBE Hotels:
10 % Ermässigung für InhaberInnen der VORTEILScard <26 in allen CUBE Hotels.

Übersicht ihrer Partner
Bundesland Partner Anschrift
Niederösterreich 1424 Jugendkarte 1424 Jugendkarte
A-3100 St. Pölten, Klostergasse 6



Oberösterreich 4youCard 4youCard
A-4020 Linz, Pfarrplatz 1

Salzburg S-Pass S-Pass
A-5020 Salzburg, Glockengasse 4c

VORTEILScard 26
VORTEILScard 26 Österreichs Bundesheer


ÖBB Reiseportal: Club & Bonus-Programm: www.oebb.at/de/Ermaessigungskarten/Club_und_Bonus-Programm/index.jsp. Sammelt der Kunde zwischen 101 und 1.500 Punkten erhält er je nach Stufe einen Gutschein im Wert von 5 bis 21 €. Bei Werten über 1.700 Punkten erhält man einen Gutschein über den Wert von 2 bis 3% des Punktewertes usw.
– Versicherungspaket für VORTEILScard-Inhaber
Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten folgende Sätze: bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
– eines Armes ab Schultergelenk 70 %
– eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
– eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks oder einer Hand 60 %
– eines Daumens 20 %
– eines Zeigefingers 10 %
– eines anderen Fingers 5 %
– eines Beines bis über die Mitte des Oberschenkels 70 %
– eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
– eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels oder eines Fußes 50 %
– einer großen Zehe 5 %
– einer anderen Zehe 2 %
– der Sehkraft beider Augen 100 %
– der Sehkraft eines Auges 35 %
– sofern die Sehkraft des anderen Auges vor Eintritt
des Versicherungsfalles bereits verloren war 65 %
– des Gehörs beider Ohren 60 %
– des Gehörs eines Ohres 15 %
– sofern das Gehör des anderen Ohres vor Eintritt
des Versicherungsfalles bereits verloren war 45 %
– des Geruchssinnes 10 %
– des Geschmackssinnes 5 %
3. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit der vorgenannten Körperteile oder Organe werden die Sätze des Pkt. 2. anteilig angewendet.
4. Lässt sich der Invaliditätsgrad nach Pkt. 2. nicht bestimmen, ist maßgebend, inwieweit die körperliche oder geistige Funktionsfähigkeit nach medizinischen Gesichtspunkten beeinträchtigt wurde.
5. Mehrere aus Pkt. 2. u. 4. sich ergebende Sätze werden zusammengerechnet; die
Versicherungsleistung ist jedoch mit der versicherten Summe begrenzt.

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